Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) weichen die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr von den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben ab und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer zusätzlichen Steuerbilanz. Des Weiteren sind die Steuerbilanzen zukünftig auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung zu übermitteln (E-Bilanz).
Bei der Bilanzierung ist es sinnvoll Optimierungsentscheidungen zu treffen um einerseits ein möglichst hohes handelsrechtliches Ergebnis auszuweisen (Ratingverbesserung) und andererseits einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn zu ermitteln (Reduzierung der Steuerbelastung).
Zu unserem Leistungsspektrum gehören dabei alle deutschen Gewinnermittlungsarten für jegliche Rechtsformen.
Neben den gesetzlich geforderten Leistungen bieten wir auch im Segment Jahresabschluss einige Sonderleistungen an, wie z.B.:
Einen detaillierten Leistungsüberblick sowie die Höhe Ihrer Investition können Sie unserem Honorarrechner entnehmen.